Brandschutzschulung - BSB-Brandschutz Service-Beratung-Ausbildung

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Brandschutzunterweisung
Entstehungsbrände können in vielen Fällen durch das Eingreifen Ihrer Mitarbeiter verhindert werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die richtigen Handlungsschritte in Gefahrensituationen bekannt sind.

Unser Angebot:
Das Trainingskonzept besteht aus einem kurzen theoretischen und einem praktischen Teil bezüglich der Grundlagen einer Brandschutzunterweisung. Bei der praktischen Löschübung wird an der offenen Flamme mit dem Fire-Trainer das taktisch richtige Löschen anhand folgender Übungsszenarien trainiert:

Inhalt
    • Kurze theoretische Einweisung zum Verhalten im Brandfall, Gefahren, Brandklassen
    • Flächenbrand
    • Papierkorbbrand
    • Flüssigkeitsbrand
    • PC-Bildschirmbrand
    • Spraydosen-Explosion
    • Fettbrand- und Fettexplosion
    • Schaltschrank/Sicherungskasten
    • Übungen mit der Löschdecke (Personenbrände)
 
Zielgruppe
Alle Arbeitnehmer in Unternehmen

Kosten
Pro Person  90,00 €.
Maximale Teilnehmerzahl pro Termin 2 Gruppen à ca. 20 Personen.
Für den praktischen Teil eine Freifläche von 10x10m, sowie Wasser und Stromanschluss zur Verfügung stehen.

Die Unterweisung der versicherten Arbeitnehmer gem. § 12 Abs. 1 ArbSchG, muss wiederholt und "mindestens 1 mal im Jahr" dokumentiert werden ! Aus Umweltschutzgründen sollten Löschübungen mit Wasser-, biologisch abbaubarem Schaum- oder CO2-Löschgeräten durchgeführt werden. Auch auf Brandwannen, welche mit Benzin betrieben werden, sollte verzichtet werden. Die Umweltbehörden sind hierbei mittlerweile nicht mehr bereit dies zu dulden und es werden teilweise erhebliche Strafen ausgesprochen. Gasbetriebene Feuerlöschtrainer bieten hier mittlerweile sehr gute Alternativen. Für den theoretischen Teil sollte ein geeigneter Raum für alle Teilnehmer mit Stromanschluss, für den praktischen Teil eine Freifläche von 10x10m, sowie Wasser und Stromanschluss zur Verfügung stehen.

Gesetzliche Grundlagen/Vorschriften
    • Arbeitsschutzgesetz: § 10 + § 12
    • Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A 1 § 4 + § 22
    • Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
    • Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
    • Betriebssicherheitsverordnung § 9 Punkt 2
    • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR 2.2  -Maßnahmen gegen Brände-
    • Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
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