Brandschutzbeauftragte - BSB-Brandschutz Service-Beratung-Ausbildung

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Externe Brandschutzbeauftragte

Brandschutz aus der Praxis für die Praxis
Die Verpflichtung zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten kann aus der „besonderen Art und Nutzung“ eines Gebäudes oder der Anwendung der Industriebaurichtlinie entstehen. Für Verkaufsstätten von mehr als 2000 m² sind in einigen Bundesländern Brandschutzbeauftragte vorgeschrieben.

Aufgabe:
Der Brandschutzbeauftragte ist aufgefordert, Gefahren im Unternehmen rechtzeitig zu erkennen und diese zu beseitigen. Er trägt Vorsorge, um den Brandschutz zu gewährleisten und sorgt dafür, dass bei einem potenziellen Brand die Schäden an Personen und Betriebskapital möglichst gering gehalten werden.

Ihre Vorteile:
Die Brandschutzbeauftragten von BSB-Brandschutz übernehmen für Sie die fachgerechte Betreuung und Beratung gemäß der Richtlinie der Schadensversicherer.
Tatsächlich können Brandschäden nicht nur Gebäude betreffen, sondern auch zu existenzbedrohenden Situationen für kleine und mittlere Unternehmen führen: Zum Beispiel, wenn Zahlungen von Schadensversicherern ausbleiben, wenn Konventionalstrafen verhängt wurden oder wenn Produktionsausfall zum Verlust von Aufträgen oder Kunden führt. Bei Personenschäden in einem Brandfall können gegen die Unternehmensleitung sogar strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Weitere Informationen nebst Bußgeldkatalog erhalten Sie:

Unsere Sicherheitsexperten sind für Sie da und helfen gerne!
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