Ihre Mitarbeiter werden in so genannten „Inhouse-Seminaren“ an ihrem Standort entsprechend der DGUV Information 205-023 zum richtigen Verhalten in Brand- und Notfall geschult. Somit entstehen ihnen keine langen Ausfallzeiten, Reisekosten etc. ihrer Mitarbeiter. Gerne passen wir unsere Unterweisung auch nach vorheriger Absprache auf ihren Betrieb und ihre bestehende Brandschutzordnung an. Alle Ausbildungsmaterialien werden von BSB-Brandschutz gestellt.
Eine Mitarbeiterschulung dauert ca. 2-3 Stunden für den theoretischen Teil. Für die Teilnahme des praktischen Teils wird pro Person mit weiteren ca. 15-20 Minuten gerechnet. Zum Abschluss erhält jeder Mitarbeiter nach einer erfolgreichen Lernkontrolle ein Zertifikat zum Brandschutzhelfer.
Inhalt
Der theoretische Teil beinhaltet u.a. die Themen:
Der praktische Teil beinhaltet ein Feuerlöschtraining an unserem Fire-Trainer mit unseren Übungsfeuerlöschern. Es wird neben dem vermittelten Grundlagenwissen vor allem der schnelle und zielgerichtete Umgang mit Handfeuerlöschern geübt. Praktische Übungsszenarien und Module siehe unser Seminar "Brandschutzunterweisung".
Zielgruppe
Kosten (inkl. praktischer Löschübung, schriftl. Leistungsnachweis und Zertifikat)
Pro Person 159,- Euro
Maximale Teilnehmerzahl pro Termin 2 Gruppen à ca. 20 Personen.
Für den theoretischen Teil sollte ein geeigneter Raum für alle Teilnehmer mit Stromanschluss, für den praktischen Teil eine Freifläche von 10x10m, sowie Wasser und Stromanschluss zur Verfügung stehen.
Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer richtet sich grundsätzlich nach der Gefährdungsbeurteilung !
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 bis 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich, dies können z.B. sein:
• Änderung der Brandschutzordnung.• neue Verfahren mit veränderter Brandgefährdung.• Umstrukturierungen und Fluktuation der Mitarbeiter.• Brandereignis im Betrieb.
Aus Umweltschutzgründen sollten Löschübungen mit Wasser-, biologisch abbaubarem Schaum- oder CO2-Löschgeräten durchgeführt werden. Auch auf Brandwannen, welche mit Benzin betrieben werden, sollte verzichtet werden. Die Umweltbehörden sind hierbei mittlerweile nicht mehr bereit dies zu dulden und es werden teilweise erhebliche Strafen ausgesprochen. Gasbetriebene Feuerlöschtrainer bieten hier mittlerweile sehr gute Alternativen.
Rechtliche Grundlagen